Datenschutzbeauftragte für die Arztpraxis / Zahnarztpraxis

Klingt trockener als es ist. Mit dem Expertenwissen verliert man die Scheu. Datenschutzbeauftragte werden in Zukunft immer wichtiger. Die Zusatzqualifikation ermöglicht zudem eine Gehaltsanpassung für die Übernahme dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Ab 20 Mitarbeiter ist eine Arztpraxis (sowie jede andere nicht-öffentliche Stelle) dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Mittlerweile gibt es zahlreiche allgemeine und spezifische Aus- und Fortbildungskurse zum Datenschutzbeauftragten. Dies macht dich zu einer qualifizierten und begehrten Fachkraft. Je nach Größe des Betriebs sind hier Positionen in Vollzeit, Teilzeit oder als Zusatzaufgabe neben der alltäglichen MFA-Tätigkeit oder ZFA-Tätigkeit möglich. Die Qualifikation und das Expertenwissen ermöglichen es, auch außerhalb der Arztpraxis oder Zahnarztpraxis, z.B. in einem MVZ, Krankenhaus oder einem anderen Unternehmen im Gesundheitswesen oder darüber hinaus, tätig zu werden.

Typische Aufgaben als Datenschutzbeauftragte/r sind

  • Definition von Anforderungen zur rechtssicheren Umsetzung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben in Richtlinien, Standards und Prozesse.
  • Sicherstellung der Einhaltung des Datenschutzes, von Verordnungen, Normen und Richtlinien
  • Erkennen und Abstellen von Datenschutzrisiken
  • Erarbeitung eines Konzepts zur Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern der Praxis

Die Übernahme der Zusatzverantwortung kann sich ebenso positiv auf die Gehaltsentwicklung auswirken.

Wenn du dich für die Fortbildung zum/r Datenschutzbeauftragte/n interessierst, findest du hier alle Informationen zur Fortbildung, Inhalte, Dauer, Kosten und Karrierechancen.